Am Montagabend (01.09.) kontrollierte eine Streife der Verkehrsinspektion Südhessen auf der Autobahn A 5 einen Kleintransporter der Sprinter-Baureihe mit osteuropäischer Herkunft. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs wurde mit 3,5 Tonnen angegeben.
Verwiegung und Feststellungen
Die anschließende Überprüfung des Gewichts ergab ein tatsächliches Gesamtgewicht von 6300 Kilogramm. Des Weiteren konnten beim 34-jährigen Fahrer keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen bezüglich seiner Lenk- und Ruhezeiten vorgelegt werden.
Weitere Ermittlungen
Aufgrund der festgestellten Mängel wurde die Weiterfahrt des Fahrzeugs durch die Polizei untersagt und eine sofortige Umladung angeordnet. Am Dienstag (02.09.) stellte das verantwortliche Unternehmen ein Ersatzfahrzeug bereit. Nach der Entladung des ursprünglichen Sprinters erfolgte eine erneute Gewichtskontrolle. Dabei wurde ein Leergewicht von 3590 Kilogramm ohne Fahrer festgestellt. Hinzu kamen die 100 Kilogramm des Fahrers, womit das Fahrzeug bereits im unbeladenen Zustand die zulässige Gesamtmasse überschritt. Eine reguläre Zulassung als 3,5-Tonner war somit von Anfang an nicht gegeben.
Konsequenzen und Verfahren
Die Kennzeichen des Fahrzeugs wurden durch die Polizei entstempelt. Der Fall wurde der Zulassungsstelle in Darmstadt übergeben, welche die weitere Bearbeitung übernimmt. Eine erneute Zulassung des Fahrzeugs ist nur dann möglich, wenn der ordnungsgemäße Zustand wiederhergestellt ist. Bis dahin darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Die Polizei stellt regelmäßig fest, dass solche überlastete Fahrzeuge im Rahmen von Kontrollen auffallen. Die Unternehmen scheinen hierbei ein kalkuliertes Risiko in Kauf zu nehmen. Der betroffene Fahrer trat die Rückreise in sein Heimatland schließlich mit dem Zug an. Sowohl das Unternehmen als auch der 34-jährige Fahrer müssen nun mit Bußgeldern in vierstelliger Höhe rechnen.
Quelle: (ots)