(Wan – 13.11.25)

Bischofsheim – Im Rahmen einer staatsanwaltschaftlich angeordneten Ermittlungskomplexes befinden sich zwei Männer im Alter von 24 und 32 Jahren unter strafrechtlicher Beobachtung. Grundlage der Maßnahmen war der Verdacht des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln in Verbindung mit Waffenbesitz.
Erste Ermittlungen nach Eigentumsdelikt
Ausgangspunkt der polizeilichen Tätigkeit war ein Vorfall in der Nacht zum Dienstag (11. November) in einer Kleingartenanlage namens “Am Sommerdamm”. Bei der Sicherung des Tatorts konnte bei dem 24-jährigen Beschuldigten eine Menge von circa 50 Gramm Kokain festgestellt werden. Dies führte zu weiteren Ermittlungen, welche den Verdacht gegen beide Männer erhärteten.
Durchsuchung und Fund von Beweismitteln
Im Nachgang erfolgte am Dienstag (11. November) eine Durchsuchung einer Gartenparzelle, welche dem 32-jährigen Beschuldigten zugerechnet wird. Die Maßnahme erfolgte auf richterliche Anordnung. Im Rahmen der Durchsuchung wurden circa zwei Kilogramm Amphetamin sichergestellt. Darüber hinaus stellten Polizeibeamte eine Vielzahl illegaler Pfeffersprays sowie verschiedene Waffen – darunter Messer und ein Nahkampfbeil – sicher. Eine Armbrust gehörte ebenfalls zu den Fundgegenständen.
Weiterhin wurden mehrere gestohlene E-Scooter, Munition und Laborausrüstung, die auf die Herstellung von Amphetamin schließen ließ, in dem Beweismittelkomplex festgestellt.
Der 32-jährige Verdächtige wurde am Mittwoch (12. November) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt einem Haftrichter beim Amtsgericht Groß-Gerau vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft des Beschuldigten an. Auch gegen den 24-jährigen Verdächtigen lag bereits ein Untersuchungshaftbefehl vor. Dieser wurde in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Die weiteren Ermittlungen werden vom Rauschgiftkommissariat K 34 der Polizeidirektion Rüsselsheim geführt.
Quelle: (ots)
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