Bundespolizei: Festnahmen nach Binnengrenzkontrollen in Deutschland

27.07.25

Symbolbild

Die Bundespolizei hat im Rahmen der wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen mehrere Festnahmen und die Durchsetzung von Vollstreckungshaftbefehlen durchgeführt. Die Maßnahmen erfolgten auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, welches seit dem 16. September 2024 temporäre Kontrollen an den landseitigen Schengenbinnengrenzen angeordnet hat.

Kontrolle am Grenzübergang Elten

Am 24. Juli 2025, in den frühen Morgenstunden, wurde auf der Autobahn 3 im Bereich des Grenzübergangs Elten ein 24-jähriger Staatsbürger der Niederlande kontrolliert. Der Mann befand sich als Fahrgast in einem Reisebus, der aus den Niederlanden einreiste. Im Zuge der routinemäßigen Überprüfung der Personalien ergaben sich Hinweise auf einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Der Haftbefehl basierte auf einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Betroffene wurde daraufhin vor Ort festgenommen. Nach Abschluss der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen und der entsprechenden Dokumentation wurde der Verurteilte in die Justizvollzugsanstalt Kleve überstellt, um die verhängte Haftstrafe von 75 Tagen zu verbüßen. Hintergrund der Inhaftierung war die Nichtzahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro.

Durchsetzung offener Forderungen im Straßenverkehr

Im weiteren Verlauf des Tages stellte sich bei einer Kontrolle eines in Kleve zugelassenen Personenkraftwagens auf der Autobahn 3 heraus, dass der 33-jährige Beifahrer von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wird. Der Haftbefehl war wegen eines Diebstahls erlassen worden. Der Mann konnte die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 600 Euro unmittelbar bei der Bundespolizei begleichen. Durch die Zahlung der Strafe konnte eine unmittelbar drohende Haftstrafe von 20 Tagen abgewendet werden. Nach Begleichung der offenen Forderung wurde die Weiterreise des Betroffenen gestattet.

Reisebusreisender zur Zahlung verpflichtet

Auch auf der Autobahn 52 kam es zu einer Festnahme. Ein 40-jähriger Staatsbürger Pakistans reiste mit einem Reisebus auf der Strecke von Den Haag nach Frankfurt in das Bundesgebiet ein. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt einen Haftbefehl wegen Diebstahls gegen ihn erlassen hatte. Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 40 Euro an die Bundespolizei. Durch die Zahlung konnte eine Haftstrafe vermieden werden, sodass seine Reise fortgesetzt werden konnte.