Am 5. September 2025 führte die Polizei eine umfangreiche Kontrolle des Schwerlastverkehrs auf der Autobahnrastanlage Weiskirchen Nord im Bereich Rodgau, Hessen, durch. Die Maßnahme zielte auf die Überprüfung der Einhaltung von sicherheitsrelevanten Vorschriften im Gütertransport ab.
Kontrollschwerpunkte und Beteiligung
Die Autobahnpolizeistation Südosthessen initiierte die Kontrolle und wurde dabei durch Kräfte des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) sowie des Zolls unterstützt. Der Schwerlastverkehr stellt aufgrund seiner Bedeutung für Wirtschaft und Logistik einen besonderen Schwerpunkt in der polizeilichen Arbeit dar. Gleichzeitig birgt er Risiken, die durch Missachtung von Vorschriften zu schwerwiegenden Unfällen führen können.
Ergebnisse der Kontrolle
Im Laufe der Kontrolle wurden insgesamt 71 Lastkraftwagen einer näheren Überprüfung unterzogen. Die Fahrzeugflotte setzte sich aus 27 Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen, sechs Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen und 38 Fahrzeugen der 40-Tonnen-Klasse zusammen.
Die Kontrolle ergab eine Vielzahl von Verstößen: Bei zwölf Fahrzeugen wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 8.000 Euro erhoben. Gegen 16 Fahrzeugführer wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und drei Mängelanzeigen wurden erstellt. {23259}
Zwei Verstöße gegen das Waffengesetz wurden festgestellt, bei denen ein Springmesser und ein Schlagring sichergestellt wurden. Ein Fahrzeugführer wurde ohne gültigen Führerschein angetroffen.
Des Weiteren wurden zwei Fälle von Kennzeichenmissbrauch identifiziert. Dabei handelte sich um Fahrzeuge, die mit im Ausland ausgestellten Überführungskennzeichen betrieben wurden, obwohl ausschließlich deutsche Ausfuhrkennzeichen zulässig sind.
Zusätzlich wurden sechs Fälle von Zigarettenschmuggel aufgedeckt. Bei einem Fahrzeug wurde festgestellt, dass es mit Heizöl betrieben wurde, was zu Nachzahlungen wegen Steuerhinterziehung führte.
Bei der Kontrolle eines Gespanns wurde eine unzureichende Ladungssicherung festgestellt – ein Problem, das sich im weiteren Verlauf der Kontrolle mehrfach bestätigte. Das Fahrzeug war auf dem Weg vom Vereinigten Königreich nach Rumänien. Es stellte sich heraus, dass neu verbaute Teile am Fahrzeug nicht versteuert waren, was eine Nachzahlung in Höhe von 1.400 Euro zur Folge hatte.
Abschließend wurde bei einem 40-Tonnen-LKW ein Verstoß gegen das Fahrpersonalrecht festgestellt, da die Fahrerkarte nicht gesteckt wurde.
Insgesamt summierten sich die Bußgelder, Sicherheitsleistungen und Nachzahlungen aus den verschiedenen Deliktsfeldern auf etwa 30.000 Euro. Bei rund 35 Prozent der kontrollierten Fahrzeuge wurden Mängel festgestellt, wobei die unzureichende Ladungssicherung die häufigste Ursache darstellte.
Weitere Kontrollen zur Überwachung des Schwerlastverkehrs sind in Planung.
Quelle: (ots)

