Zollkontrolle in Neu-Isenburg: Großhändler hinterzieht über 53.000 Euro Alkohol- und Tabaksteuer
Am 11.07.2025 führte das Hauptzollamt Darmstadt eine Routinekontrolle in Neu-Isenburg durch, bei der ein 40-jähriger Großhändler ins Visier geriet. Der Verdacht: Hinterziehung von Verbrauchsteuern in beträchtlicher Höhe.
Die Zöllnerinnen und Zöllner entdeckten über 11.000 Flaschen hochprozentigen Alkohols sowie rund 9.800 E-Zigaretten, die für den Einzelhandel bestimmt waren. Der Großhändler betrieb kein Steuerlager, bevorratete jedoch E-Zigaretten im Wert von fast 13.000 Euro ohne entrichtete Tabaksteuer. Zusätzlich hielt er hochprozentigen Alkohol im Umfang von mehr als 7.700 Litern bereit, ohne die Alkoholsteuer von rund 40.200 Euro zu zahlen.
Illegal beschaffte Steuerzeichen und weitere Funde
Neben den steuerrechtlichen Vergehen fanden die Zollbeamten auch illegal beschaffte Steuerzeichen für Tabakwaren vor. Die E-Zigaretten wiesen keine Steuerzeichen auf, was auf eine bewusste Umgehung der Steuervorschriften hindeutet. Die beschlagnahmten Produkte sowie die Steuerzeichen wurden als Beweismittel sichergestellt.
Des Weiteren entdeckte der ZOLL nicht verkehrsfähigen Snus, Nikotinbeutel und pfandfreie Getränkepackungen, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Diese wurden von der Ordnungspolizei vor Ort übernommen.
Steuerstrafverfahren eingeleitet
Gegen den Geschäftsführer des Großhandels wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tabak- und Alkoholsteuergesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden vom Zollfahndungsamt Frankfurt am Main durchgeführt.
Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen dieser Fall für den Großhändler und sein Unternehmen haben wird. Die Hinterziehung von Verbrauchsteuern stellt ein ernstes Vergehen dar und wird entsprechend geahndet.